Anwaltsgebühren bei Straf- und Bußgeldsachen

Die Gebühren für eine anwaltliche Vertretung in einer Strafsache oder Bußgeldsache lassen sich relativ gut anhand einer Tabelle (s. unten) abschätzen.

Straf- und Bußgeldsachen

Straf- und Bußgeldsachen betreffen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und beinhalten z. B. die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot, die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Unfallflucht oder die Beschwerde gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wovon sind die Anwaltsgebühren abhängig?

In Straf- und Bußgeldsachen ist die Höhe der anwaltlichen Vergütung davon abhängig, wie aufwändig und schwierig die Tätigkeit des Rechtsanwalts und wie bedeutsam die Angelegenheit für den Betroffenen ist (z. B. wie hoch das drohende Bußgeld oder die zu erwartende Geldstrafe sind oder ob die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Haftstrafe drohen).

Außerdem sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten und die Qualifikation des Rechtsanwalts zu berücksichtigen. Daher können hier nur ungefähre Beträge genannt werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in Straf- und Bußgeldsachen in der Regel zu berechnende Vergütung eines Verteidigers:

Gebührentabelle

Umfang der Tätigkeit… RA-Vergütung (ca.) in
Strafsachen Bußgeldsachen
Erstberatung (ohne Akteneinsicht): insgesamt
90 €
insgesamt
90 €
Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung: insgesamt
290 €
insgesamt
190 €
Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung
+ Verteidigung im Ermittlungsverfahren:
insgesamt
590 €
insgesamt
390 €
Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung
+ Verteidigung im Ermittlungsverfahren
+ Einstellung des Verfahrens oder Erlass eines Strafbefehls / Bußgeldbescheids:
insgesamt
1.090 €
insgesamt
790 €
Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung
+ Verteidigung im Ermittlungsverfahren
+ Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls / Bußgeldbescheids
+ Hauptverhandlung vor Gericht:
insgesamt
1.290 €
insgesamt
990 €

Unterstützung bei einer Abschätzung der Kosten und Gebühren in Zivilrechtssachen und Verwaltungsrechtssachen finden Sie unter Zivilrechts- und Verwaltungsrechtssachen.

( 19 % Mehrwertsteuer sind in den vorgenannten Kosten bereits enthalten. Lediglich für Gewerbetreibende, Unternehmen und sonstige juristische Personen ist die Mehrwertsteuer nicht von Interesse. )


Empfehlung: Verkehrsrechtsschutz-Versicherung

Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist grundsätzlich zu empfehlen. Sie gehört zu den Versicherungen, bei denen das Preis/Leistungs-Verhältnis stimmt. Mit ihr müssen Sie sich über die Kosten eines Rechtsstreits in der Regel keine Gedanken machen.

KLAUS SÄVERIN
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg – Pankow)

Fon: 030 40500530
Fax: 030 40500529
E-Mail:
www.anwalt-berlin.de

Bürozeiten: Mo-Fr 9-18 Uhr
Stadtplan: Lage der Kanzlei