Die Gebühren für eine anwaltliche Vertretung in einer Strafsache oder Bußgeldsache lassen sich relativ gut anhand einer Tabelle (s. unten) abschätzen.
Straf- und Bußgeldsachen
Straf- und Bußgeldsachen betreffen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und beinhalten z. B. die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot, die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Unfallflucht oder die Beschwerde gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wovon sind die Anwaltsgebühren abhängig?
In Straf- und Bußgeldsachen ist die Höhe der anwaltlichen Vergütung davon abhängig, wie aufwändig und schwierig die Tätigkeit des Rechtsanwalts und wie bedeutsam die Angelegenheit für den Betroffenen ist (z. B. wie hoch das drohende Bußgeld oder die zu erwartende Geldstrafe sind oder ob die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Haftstrafe drohen).
Außerdem sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten und die Qualifikation des Rechtsanwalts zu berücksichtigen. Daher können hier nur ungefähre Beträge genannt werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in Straf- und Bußgeldsachen in der Regel zu berechnende Vergütung eines Verteidigers:
Gebührentabelle
Umfang der Tätigkeit… | RA-Vergütung (ca.) in | |
---|---|---|
Strafsachen | Bußgeldsachen | |
Erstberatung (ohne Akteneinsicht): | insgesamt 90 € |
insgesamt 90 € |
Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung: | insgesamt 290 € |
insgesamt 190 € |
Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung + Verteidigung im Ermittlungsverfahren: |
insgesamt 590 € |
insgesamt 390 € |
Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung + Verteidigung im Ermittlungsverfahren + Einstellung des Verfahrens oder Erlass eines Strafbefehls / Bußgeldbescheids: |
insgesamt 1.090 € |
insgesamt 790 € |
Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung + Verteidigung im Ermittlungsverfahren + Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls / Bußgeldbescheids + Hauptverhandlung vor Gericht: |
insgesamt 1.290 € |
insgesamt 990 € |
Unterstützung bei einer Abschätzung der Kosten und Gebühren in Zivilrechtssachen und Verwaltungsrechtssachen finden Sie unter Zivilrechts- und Verwaltungsrechtssachen.
( 19 % Mehrwertsteuer sind in den vorgenannten Kosten bereits enthalten. Lediglich für Gewerbetreibende, Unternehmen und sonstige juristische Personen ist die Mehrwertsteuer nicht von Interesse. )
Empfehlung: Verkehrsrechtsschutz-Versicherung
Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist grundsätzlich zu empfehlen. Sie gehört zu den Versicherungen, bei denen das Preis/Leistungs-Verhältnis stimmt. Mit ihr müssen Sie sich über die Kosten eines Rechtsstreits in der Regel keine Gedanken machen.