Die voraussichtlichen Kosten bzw. Gebühren für eine anwaltliche Vertretung (außergerichtlich und vor Gericht) in Zivil- und Verwaltungsrechtssachen lassen sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ermitteln. Grundlage bildet der sog. Streitwert.
Zivil- und Verwaltungsrechtssachen
Zivil- und Verwaltungsrechtssachen betreffen z. B. die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder die Zahlung von Schmerzensgeld.
Zwei Wege zur Durchsetzung einer Forderung oder eines Anspruchs
In Zivil- oder Verwaltungsrechtssachen sind die Kosten zunächst abhängig von dem Weg, der zur Durchsetzung einer Forderung bestritten wird. Welcher Weg dabei der richtige ist, ist eine Frage des Einzelfalls. In der Regel lässt sich eine Forderung schon durch eine außergerichtliche Vertretung eintreiben.
Wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner die Forderung sowieso nicht bestreiten wird, kann auch das gerichtliche Mahnverfahren ein geeigneter Weg sein. In diesem kann sich der Gläubiger seinen vollstreckungsfähigen Titel sozusagen „auf dem Postwege“ holen.
Wenn jedoch die Forderung dem Grunde oder der Höhe nach streitig ist, kann es vorteilhaft sein, gleich Klage einzureichen.
Ermittlung der Anwaltskosten anhand des Streitwertes
In Zivil- oder Verwaltungsrechtssachen ist die Höhe der anwaltlichen Vergütung außerdem abhängig von der Höhe des „Streitwerts der Sache“. Dies ist in der Regel der Höhe nach der Geldbetrag, „um den es geht“, also z. B. der geforderte Zahlbetrag. Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Miete oder Unterhalt) ist dies in der Regel der Jahresbetrag der geforderten Leistung.
Die nachfolgende Gebührentabelle zeigt einen Weg durch den anwaltlichen „Tarifdschungel“. Angegeben sind jeweils die Rechtsanwaltskosten einer außergerichtlichen Vertretung (einschließlich vorheriger Beratung) und einer Vertretung vor Gericht, jeweils in Abhängigkeit vom Streitwert. Zu einer außergerichtlichen Vertretung gehören die umfassende Beratung des Mandanten, das Fertigen von Schreiben an die Gegenseite, die Einsichtnahme in Akten, das Einholen von Informationen über den Gegner und durch Zeugen und gelegentlich auch der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.
Hinsichtlich der Kosten einer gerichtlichen Vertretung wird in nachfolgender Tabelle vom „Normalfall“ ausgegangen (z. B.: Der Rechtsanwalt reicht nach ausführlicher Beratung des Gläubigers und Mahnung des Schuldners Klage ein. Im Prozess bestreitet der Schuldner zwar die Forderung, das Gericht kommt jedoch zu der Erkenntnis, dass dieses Bestreiten irrelevant ist.).
Gebühren- / Kostentabelle
Streitwert (€) | außergerichtliche Vertretung (€) | Vertretung vor Gericht (€) |
---|---|---|
bis 1.000 | 220 | 288 |
bis 1.500 | 248 | 403 |
bis 2.000 | 282 | 518 |
bis 3.000 | 369 | 684 |
bis 4.000 | 455 | 851 |
bis 5.000 | 542 | 1.019 |
bis 6.000 | 629 | 1.185 |
bis 7.000 | 716 | 1.352 |
bis 8.000 | 803 | 1.519 |
bis 9.000 | 890 | 1.686 |
bis 10.000 | 977 | 1.852 |
über 10.000 | auf Anfrage | auf Anfrage |
Unterstützung bei der Abschätzung der Kosten und Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen finden Sie unter Straf- und Bußgeldsachen.
( 19 % Umsatzsteuer sind in den vorgenannten Kosten bereits enthalten. Die Beträge sind auf ganze Euro aufgerundet. Lediglich für Gewerbetreibende, Unternehmen und sonstige juristische Personen ist die Umsatzsteuer nicht von Interesse. )
Empfehlung: Verkehrsrechtsschutz-Versicherung
Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist grundsätzlich zu empfehlen. Sie gehört zu den Versicherungen, bei denen das Preis/Leistungs-Verhältnis stimmt. Mit ihr müssen Sie sich über die Kosten eines Rechtsstreits in der Regel keine Gedanken machen.